Chronik
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ihre GartenBaumschule -
der Weg zum eigenen Gartenparadies
Ein sicherer Weg zum Garten, in dem man sich wohl fühlt, führt zu den GartenBaumschulen - den Pflanzenspezialisten. Dieser Weg lohnt sich für alle Gartenfreunde, die ihr grünes Paradies ästhetisch-abwechslungsreich, pflanzengerecht und damit pflegeleicht sowie zur langfristigen wachsenden Freude gestalten möchten.
G | röße und Frische |
| Neben gängigen Handelsgrößen bieten Pflanzen in stärkeren Qualitäten "Gartengenuß sofort". Natürlich in garantierter Frische ... |
A | uswahl und Sortiment |
| In artenreichen Gärten ist die Natur zu Hause und bunte Vielfalt verringert Krankheiten und Schädlinge. Nutzen Sie unsere große Auswahl ... |
R | at vom Fachmann |
| Mit der Natur lernen - das macht vielen Gartenfreunden Spaß. Wie Sie dabei grobe Fehler vermeiden, erfahren Sie bei uns ... |
T | op-Service |
| Vom Transport bis zum Pflanzen am richtigen Ort - sprechen Sie mit uns über den gewünschten Service ... |
E | rlebnisse und Ambiente |
| Fühlen Sie sich als Gast in unseren GartenBaumschulen mit viel Natur, Gartenkultur und Pflanzen aus aller Welt ... |
N | euheiten |
| Neue Pflanzenzüchtungen und die Suche nach schönen, bewährten alten Gartenpflanzen erweitern ständig unsere Angebotspalette ... |
Unsere Baumschule ist Mitglied im GartenBaumschulen BdB e.V. (GBV). Durch über 200 Mitglieder sind wir in ganz Deutschland präsent. Mitglied kann nur werden, wer strenge Aufnahmebedingungen erfüllt, die turnusgemäß überprüft werden. Dazu gehören Sortimentsbreite, bester Pflegezustand rund ums Jahr, Einhalten strenger Qualtiätsmarken wie natürliche Entwicklungsdauer der Pflanzen, daher ausgereift und abgehärtet, Robustheit und Vitaliät, Mitarbeiter-Qualifikation und nicht zuletzt eine zeitgemäße Präsentation der Pflanzen mit Gestaltungs- und Benachbarungsbeispielen.
.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. |
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. |
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. |
Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-mail zugesandt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges / der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe der entstehenden Portokosten zuzüglich der Verpackung.
Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise keine Gültigkeit.
Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis spätestens zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag, sofern der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat.
Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungssrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
§ 4 Gefahrübergang, Versand und Verpackung
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Im Falle des Zukaufs durch uns hat der Verkäufer die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen.
Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden.
Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden.
Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen.
§ 5 Lieferpflichten
§ 6 Maße und Muster
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
§ 8 Garantie und Gewährleistung
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. |
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. |
Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist. |
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. |
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. |
§ 9 Haftungsbeschränkungen
§ 10 Schlußbestimmungen
Thorsten Helmstetter | ||||
Claudia Helmstetter | ||||
Hugo | ||||
Martina Dalkiran | ||||
Cathleen Smeets | ||||
Liane Bielert | ||||
Nick Helmstetter | ||||
Julia Helmstetter | ||||
Bernd Helmstetter | ||||
Marcel Finkernagel | ||||
Ingrid Helmstetter | ||||
Sebastian Kraft | ||||
Rene Mühlhaus | ||||
Melissa Bachmann | ||||
| ||||
| ||||
| ||||
aus Richtung Obernburg/Miltenberg